Verbraucherschutz,
Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest
Die
Verbraucherzentralen sind
eingetragene Vereine, wie Sie jeden Tag und an jedem Ort gegründet
werden könnten. Das bedeutet, es handelt sich hierbei in keinster Weise
um eine staatliche Kontrolleinrichtung oder eine Behörde, wie häufig
fälschlicher
Weise angenommen wird.
Seltsamerweise haben die Verbraucherzentralen es geschafft, vom
Staat, d. h. Steuerzahler, in Millionenhöhe subventioniert zu werden.
Wie kommt das?
Diese Fragen wollen wir im Folgenden nachgehen!
Nicht wenige unabhängige Experten behaupten, Verbraucherzentralen seien
eine Art Werbeabteilung der
Versicherungen und Banken.
Sind
nicht eben diese Banken und Versicherungen die größten Geldgeber für
unseren Staat?
Schreibt nicht das Bundesaufsichtsamt für
Versicherungswesen vor, dass ein Großteil des Geldes dieser
Gesellschaften in Bundesanleihen, -obligationen und
Staatsschuldverschreibungen anzulegen sind?
Untersteht die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nicht dem
Bundesfinanzministerium?
Jeder sollte demnach den Zusammenhang erkennen!
Was aber haben nun die über alles erhabenen Verbraucherzentralen und
Stiftung Warentest damit zu tun?
Vielleicht
lüftet folgende Information das Geheimnis:
Alleine von 1983 bis 1993
hat das
Bundeswirtschaftsamt bzw. -finanzministerium über 145 Millionen Mark an
die Stiftung Warentest aus Steuermitteln bezahlt – und zwar unter der
Bedingung, dass Stiftung Warentest damit – so wörtlich – in
„erheblichem Bundesinteresse“ tätig wird.
Stiftung Warentest ist
also
tatsächlich ein Instrument der Mächtigen und Etablierten in unserem
Lande.
Innerhalb des Finanz- und Versicherungsmarktes ist
Stiftung Warentest eine Art von Revierförsterei, die darüber wacht,
dass Auswüchse im Bank-, Bauspar, und Versicherungswesen aufgedeckt
werden, dass aber die Ruche des Finanz- und Versicherungswaldes, d.
h. der Mächtigen und Etablierten, möglichst nicht von dritter Seite
gestört wird.
Die von Bundesaufsichtämtern kontrollierten Banken-,
Bauspar-, und Versicherungskonzerne werden von Stiftung Warentest
unterstützt, die konkurrierenden
freien Kapitalanlagengesellschaften
werden bekämpft.
Mit Sicherheitsgesäusel
werden die Verbraucher in die
Papiergeldanlagen bei Banken, Bausparkassen und
Versicherungsgesellschaften geltrieben, nach dem Motto: „Lasst die mal
machen, die verstehen ihr Handwerk!“.
Dass diese Gesellschaften ihr Handwerk
verstehen, wird uns jedesmal bewusst, wenn wir uns die riesigen
Glaspaläste, Einkaufs- und Bürogebäude betrachten, die sie ihr Eigen
nennen. Hier werden Abermillionen an stillen Reserven in
inflationssicheren Sachwerten versteckt, an welche die Kunden leider
nicht rankommen – abgesegnet von höchstrichterlicher Stelle (BGH AZ IV
ZR 124/93 vom 23.11.1994).
Damit
wäre das moderne Raubrittertum legalisiert!
Während
also der brave und gutgläubige Stiftung Warentest-Anhänger sein
Papiergeld gegen niederste
Zinsen an die Bank, Versicherung und
Bausparkassen verleiht, erwirtschaften diese Milliardengewinne, stellen
diese teilweise dem Staat als Darlehen zur Verfügung, erhalten dafür
Vergünstigungen und Unterstützungen durch entsprechende Gesetze und
Urteile, sowie eine eigene vom Staat subventionierte Werbeabteilung,
die sich eben Stiftung Warentest nennt.
Der brave Anleger bekommt sein
Papiergeld zurück (natürlich durch seinen persönlichen Inflations- und
Steuersatz entsprechend bereinigt) und erhält vielleicht gleich noch
einmal ein äußerst günstiges Angebot, um das soeben erhaltene
Papiergeld wieder in diesen Kreislauf einfließen zu lassen. Damit sind
alle glücklich und zufrieden.
Doch was
geschieht, wenn der
Anleger hinter die Schliche dieses Systems kommt, den faulen Zauber
sogar erkennt und das Spiel nicht mehr mitmacht?
Wir beten täglich zum
lieben Gott, dass wir diesen Gesinnungswandel noch erleben dürfen…
Autor:
Anonyme Leserzuschrift
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