Basis- Rente (Rürup-
Rente)
Produkte, die Hoffnungen wecken,
die sie offensichtlich nicht erfüllen, sind gefährlicher als Produkte,
die auf ihre Risiken hinweisen. Eine Unternehmensbeteiligung hat immer
ein Totalverlustrisiko, denn jedes Unternehmen kann auch scheitern.
Unter dem Deckmantel der Sicherheit – garniert mit dem Lockvogel der
Steuerersparnis – wird mit der
Rürup-Rente Jagd auf
Selbstständige
gemacht.
Die Basis-Rente soll das Altersvorsorgeprodukt der
Selbständigen werden – zumindest sind das die Hoffnungen der
Versicherungsbranche. Doch in
Wahrheit enteignet es die Selbständigen.
Lesen Sie hier, warum.
Der Deutsche, der viel Steuern
zahlt, ist immer auf der Jagd, Steuern zu sparen. Die Vergangenheit
lehrt uns, dass dem Deutschen dafür manchmal jedes Mittel recht ist:
Steuern sparen, koste es, was es wolle! Verlustmodelle – also
Kapitalanlagen mit enormen Steuervorteilen waren und sind auch heute
noch der Renner. Der Gesetzgeber hat zwar die Möglichkeiten stark
eingeschränkt, doch einige Möglichkeiten, die individuelle Steuerlast
zu mindern, gibt es auch heute noch.
Doch die brauchen wir die
heute gar
nicht mehr, denn es gibt ja die Basis Rente. Seit dieses Produkt von
der Versicherungswirtschaft und der besser verdienenden politischen
Elite zusammengewerkelt wurde, ist es das Lieblingsprodukt vieler
Vermittler. Und genau das war auch das Ziel, welches sich die Schöpfer
dieses Produktes erreichen wollten: Gefällt ein Produkt den
Vermittlern, wird es auch rege verkauft. Nachvollziehbar ist das nicht.
Wenn die Vermittler auch nur einen Funken Anstand besäßen, dürften Sie
dieses Produkt gar nicht anbieten. Der Grund dafür liegt auf der Hand:
die Nachteile überwiegen!
Warum wird die Basis-Rente überhaupt angeboten?
Das
Kapital, das sich in einem Rürup-Vertrag befindet, bleibt im Falle
einer längeren Arbeitslosigkeit (ALG II) bei der Anrechnung von
Vermögen unberücksichtigt. Es gilt ein Pfändungsschutz in der
Ansparphase – in der Rentenphase kann jedoch der über den
Pfändungsfreigrenzen liegende Teil gepfändet werden. Das sind zwei
Vorteile – genauer: anderthalb Vorteile. Die Ursache liegt aber
woanders. Staatliche Förderungen und Steuervorteile sind Zauberwörter
im Verkauf. Der Vermittler kann ein Produkt viel besser anpreisen, wenn
der Staat etwas dazu gibt. Man redet einfach über die Förderung und
bietet das dafür notwendige Produkt als Voraussetzung an, die Förderung
zu erhalten. Diese Praxis ist seit Jahrzehnten bewährt und hat
schwindelerregende Umsätze gerade bei den verbraucher-unfreundlichsten
Produkten erzeugt, die der Markt hervorbringen konnte. Bei der
Basis-Rente funktioniert das selbstverständlich ebenfalls. Die
Vertretervergütung für so einen Vertrag ist auch nicht von Pappe. Somit
schließt sich der Kreis, denn dem Vertrieb wird ein leicht plazierbares
Produkt mit hoher Provisionserwartung angeboten. Die
Versicherungsgesellschaften bilden die Vermittler selbst aus, machen
Roadshows, treten auf Messen auf und argumentieren, was das Zeug hält.
Wen wundert es also, dass ausschließlich Vorteilsargumentationen in die
Köpfe der Vermittler gehämmert werden. Und die Vermittler? Sie rennen
wie Marionetten los und quaken das nach, was man ihnen eingetrichtert
hat: Der Sparer kann eine Altersvorsorge mit staatlicher Förderung
(Steuervorteile über Vorsorgeaufwendungen) aufbauen – großartig! Man
sollte dabei berücksichtigen, dass Beiträge zu Basis-Renten zurzeit nur
gestaffelt steuerlich geltend gemacht werden können. Das bedeutet, dass
ab dem Jahr 2008 66 Prozent der gesamten Altersvorsorgeaufwendungen zur
Basis-Rente und gegebenenfalls zur gesetzlichen Rentenversicherung und
zu berufsständischen Versorgungswerken bis maximal 20.000,- Euro
(Verheiratete 40.000,- Euro) steuerlich berücksichtigt werden können.
Der steuerfreie Beitragsanteil steigt bis 2025 jährlich um zwei
Prozentpunkte.
Wenn die Basis
schon faul ist
Eine
Lebensversicherung ist ein Renditegrab. Die Basis-Rente ist ein
Renditegrab mit Steuervorteilen. Wird das Produkt dadurch
besser, dass
der Staat einen steuerlichen Rabatt auf die Beiträge gewährt?
Sicherlich nicht! Und darüber hinaus holt sich Vater Staat seinen
Anteil ja wieder, denn die Rentenzahlungen müssen später, ab dem Jahr
des Rentenbeginns, komplett
versteuert werden. Viele Vermittler
argumentieren, dass der Steuersatz im Alter höchstwahrscheinlich
geringer sein wird als der heutige. Vielleicht ist das so. Vielleicht
verändern sich die Steuersätze in Zukunft komplett. Wer will das
voraussagen? Ob sich die Basis-Rente als steuerlicher Flop
herausstellt, werden wir dann sehen, wenn es zu spät ist und es keine
Möglichkeit mehr gibt, so einen Vertrag umzustellen. Apropos
Umstellung: Eine Kündigung
und die Auszahlung eines „Rückkaufswertes“
ist bei Basis-Renten ausgeschlossen! Wenn man also entdeckt,
dass man
einen Fehler mit dem Abschluss eines solchen Vertrages begangen hat,
kann man den nicht berichtigen!
Es gibt nichts zurück!
Rürup-Verträge
können nicht beliehen, übertragen, vererbt oder verschenkt werden. Ist
das zu fassen?
Und nun die Highlights:
Es
gibt kein Kapitalwahlrecht! Die spätere Auszahlung erfolgt
ausschließlich als Leibrente und beginnt frühestens nach Vollendung des
60. Lebensjahres. Für Sparer, die krank werden und deshalb lieber die
Summe mit einem Mal abgerufen hätten, funkeln keine Renditesterne, denn
sie wissen bereits, dass sie niemals soviel aus dem Vertrag
herausbekommen werden, wie sie eingezahlt haben. Und wenn sie den
Rentenbeginn nicht erreichen, bekommen sie gar nichts. Denn bei Tod des
Sparers vor Rentenbeginn verfällt das gesamte eingezahlte Kapital.
Erlebt der Sparer den Rentenbeginn, sieht es auch nicht viel rosiger
für ihn und sein Guthaben aus. Denn auch bei Tod des Sparers nach
Rentenbeginn verfällt das gesamte eingezahlte Kapital. Willst Du was
von Deiner Rürup-Rente haben – reiß Dich zusammen: Stirb nicht! Das
nennt man nicht Totalverlustrisiko, sondern Totalverlustgewissheit.
Nur derjenige, der richtig
lange lebt,
wird sein Geld wiedersehen – abzüglich Steuer versteht sich. Richtig
lange leben darf man hier wörtlich nehmen, denn wie schon bei der
Riester-Rente,
kalkuliert der Versicherer mit Lebenserwartungen, die aus hauseigenen
Sterbetafeln stammen und mit den Statistiken des Statistischen
Bundesamtes nichts zu tun haben.
Die traurige Wahrheit ist, dass der
Sparer viel älter werden muss, als er wahrscheinlich werden kann, um
Gewinn aus der ganzen Aktion ziehen zu können.
Übrigens: Die wegen der
Todesfälle anderer Sparer verfallenen Rentenauszahlungen fließen
teilweise in die sogenannten Überschussgewinne der anderen Policen ein.
Die Rendite der Sparer mit höherem Rentenalter hängt also zum Teil von
der Lebenserwartung der anderen Sparer ab. Die früh Verstorbenen
finanzieren also einerseits die Gewinne der
Lebensversicherungsgesellschaft und andererseits Teile der Renditen der
anderen Lebensversicherungsverträge. Das ist in etwas so, als ob ein
allein lebender Mann kurz vor seinem Tod sein Vermögen zu einem Drittel
an ein Unternehmen, von dem er keine Anteile besitzt, und zu zwei
Dritteln an fremde Nachbarn verschenkt, aber dabei gleichzeitig seine
eigene Familie und Verwandtschaft leer ausgehen lässt…
Geld verdient: Ziel
erreicht
Doch
warum soll man darüber den Kopf schütteln? Versicherungen machen
Produkte, die in erster Linie der Versicherung Geld einbringen sollen.
So funktioniert das System nun mal. Die Versicherungswirtschaft hat es
geschafft, aus einem unattraktiven Produkt wie der privaten
Rentenversicherung einen offensichtlichen Betrug zu machen und den so
positiv zu verpacken, dass die Vermittlerschaft vermittelt, was das
Zeug hält. Und was tut der Staat? Er sorgt mit unseren Steuergeldern
dafür, dass so ein Produkt auch noch gefördert wird! Damit sorgen wir
alle indirekt selbst dafür, dass wir betrogen werden. Kann das richtig
sein? Allein das würde ausreichen, die Basis-Rente auf die Liste des
Roten Kapitalmarktes zu setzen.
Aber es geht ja noch weiter.
Natürlich
macht es sich blöd beim Verkauf, wenn jemand diese Nachteile – wir
erinnern uns: kein Kapitalwahlrecht, Sparsumme ist nicht vererbbar,
übertragbar, verschenkbar und auch nicht beleihbar, Verfall des
Guthabens bei Tod – herausfindet.
Es gibt schließlich den einen oder
anderen, der sich vorher
informiert und damit ganz von selbst auf diese
vielen Ungeheuerlichkeiten stößt. Da kommen kreative
Versicherungsbausteine wie gerufen, die man optional dazu basteln kann.
Je nach Anbieter kann eine Zusatzversicherung in Form einer
Hinterbliebenen-Rente oder eine, steuerlich jedoch nicht geförderte,
Beitragsrückgewähr vereinbart wer-den. Eine Rentengarantiezeit gibt es
bei Basis-Renten nicht. Sofern der Sparer aber schon verheiratet ist,
kann jedoch eine Hinterbliebenenrente für den Ehegatten vereinbart
werden. Selbstverständlich sind das Versicherungsbausteine, die es
nicht umsonst gibt und die somit Extrageld kosten, was vom
Gesamtbeitrag abgeht. Diese Bausteine machten den Hauptvertrag nicht
deutlich attraktiver, sondern einfach nur deutlich teurer. Meist ist es
erheblich billiger, solche Bausteine als Risikoversicherung beim
Direktversicherer abzuschließen als diese Bausteine in den Hauptvertrag
zu integrieren. Letzten Endes sind es jedoch nur Mittel, um eine
absolute Ungeheuerlichkeit positiv zu verpacken.
Rede nur lange genug
positiv über einen Eimer Kuhmist und irgendwann findet sich jemand, der
ihn für einen hohen Preis kauft.
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