B. Zigann - Honorarberatungen im Finanzbereich
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Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII

Der jährliche Durchschnittsverdienst aller sozialversicherungspflichtigen Bürger betrug

2008 = 30.084 ¤
2009 = 30.879 ¤ dies entspricht einer Steigerung von 2,64 %

Das bedeutet, wer 2008 ein Bruttoeinkommen von 30.084 ¤ hatte bekam 1. Entgeltpunkt!

Hinweis / Anmerkung:
Durchschnittsentgelt 1960 = 6.101 DM
Durchschnittsentgelt 1970 = 13.343 DM = Steigerung um 8,14 %
Durchschnittsentgelt 1980 = 29.485 DM = Steigerung um 8,25 %
Durchschnittsentgelt 1990 = 41.946 DM = Steigerung um 3,59 %
Durchschnittsentgelt 2000 = 54.256 DM = Steigerung um 2,61 %

Die durchschnittliche Grundsicherung (Sozialhilfe/Hartz VI) lag 2007 bei 710,00 ¤ monatlich!
Nehmen wir mal eine Steigerung von NUR 1 % an (anstatt 2,64%)

Wenn sich nun der Anspruch auf Grundsicherung (Sozialhilfe / Hartz IV) jährlich um nur 1,00 % erhöhen würde, ergeben sich folgende Werte:

710 ¤ *1,00 % in 10 Jahren = 784,28 ¤
710 ¤ *1,00 % in 15 Jahren = 824,29 ¤
710 ¤ *1,00 % in 20 Jahren = 866,33 ¤
710 ¤ *1,00 % in 25 Jahren = 910,53 ¤
710 ¤ *1,00 % in 30 Jahren = 956,97 ¤
710 ¤ *1,00 % in 35 Jahren = 1.005,79 ¤
710 ¤ *1,00 % in 40 Jahren = 1.057,09 ¤
710 ¤ *1,00 % in 45 Jahren = 1.111,02 ¤
710 ¤ *1,00 % in 50 Jahren = 1.167,69 ¤

Anmerkung:
Wie Sie sehen können lag der Durchschnittsverdienst 1960 bei 6.101 DM und heute bei 60.394 DM (30.879 ¤ * 1,95583) dies entspricht eine jährliche Steigerung von 4,79 %

Kommen wir zurück zu den Durchschnittsverdienst aller sozialversicherungspflichtigen Bürger!

Nun unterstellen wir einmal sehr , sehr wohlwollend das ein heute (2009) 17 jähriger AZUBI bis zum 67 Lebensjahr es schaffen würde immer nur 1. Entgeltpunkt zu verdienen, dann würde dieser über 50 Entgeltpunkte im Rentenverlauf verfügen.

50 Entgeltpunkte * 26,56 (aktueller Rentenwert 2009) = 1.328,00 ¤ monatliche Rente in 50 Jahren!

Achtung- Achtung:
Hierbei haben wir unterstellt das ein AZUBI bereits mit einen jährlichen Bruttoeinkommen von 30.0084 ¤ beginnt, dies wiederum bedeutet aber auch dass er bei einer jährlichen Steigerung von NUR 1,00% nach 50 Jahren bereits 49.477 ¤ im Jahr verdient!

Sie müssen zugeben, dies ist wirklich mehr als unrealistisch, oder?

Jetzt kommt ein sehr, sehr existenzbedrohender Faktor.

Die Inflation oder auch Kaufkraftverlust! Diese lag in den vergangenen 30 Jahren (ohne Euro Einführung) in der BRD nie, wirklich nie unter 3 %.

Kleines Beispiel;

Wenn Sie vor nur 10 Jahren im Supermarkt 100 DM für Ihren Einkauf ausgegeben haben, was müssen Sie HEUTE (2009) dafür bezahlen, wenn Sie nur die gleiche Ware einkaufen???
Die Masse würde spontan antworten 100 ¤, selbst wenn Sie 70 Euro sagen würden, entspräche dies einer Inflation von 3,42 %

Sie sehen also, die Berechnungen sind wirklich sehr, sehr wohlwollend aufgestellt, die Realität ist um ein vielfaches grausamer!

Wir rechnen trotzdem NUR 2,0% an Inflationsrate und / oder Kaufkraftverlust, damit Sie erkennen können, das Riester wirklich für die Masse keinen Sinn macht, okay?

Unser 17 jähriger Azubi ist JETZT 67 Jahre alt, erhielt immer 1. Entgeltpunkt, hat somit 50 EP und eine entsprechende Rente von 1.328 ¤.

Das bedeutet von den 1.328 ¤ verbleiben nach Abzug einer Inflationsrate von NUR 2,0 % läppische 493,39 ¤ heutige Kaufkraft !!!

Mal ernsthaft, wenn Sie heute eine monatliche Rente von 493,39 ¤ ¤ erhalten würden, was bedeutet das für Sie?

Richtig, akuter Sozialfall.

Zusammenfassung:
Wenn der Durchschnittsverdienst sich NUR mit 1,00 % erhöht, hat ein Rentner mit Grundsicherung oder Hartz IV / Sozialhilfeempfänger in 50 Jahren bereits einen monatlichen Anspruch von 1.167,69 ¤

Unser Muster AZUBI der von Beginn des 1. Lehrjahres bereits immer 1 Entgeltpunkt bekommt, also mit einem Bruttoeinkommen von 30.879 ¤ beginnt, hat sich nach 50 Jahren eine Rente von 1.328 ¤ erarbeitet!!!

Unter Berücksichtigung von NUR 2 % Inflation / Kaufkraftverlust haben die 1.328 ¤ noch eine Kaufkraft von HEUTE 493,39 ¤

Da wir nun nachweisbar und belegbar deutlich geringere Berechnungsgrundlagen als die tatsächlichen Fakten zugrunde gelegt haben, bleibt zweifelsfrei festzustellen, unser Muster Azubi wird zwangsläufig in die Altersarmut rutschen und zusätzliche Hilfe zur Grundsicherung beziehen müssen, wenn er nicht vernünftig vorsorgt.

Somit wird unser Muster Azubi von der sogenannten Riester- Rente incl. der staatlichen Förderung keinen Cent zusätzlich haben, weil diese komplett mit der Grundsicherung verrechnet wird.

Meiner Meinung nach und den Fakten nach zu urteilen, ist eine normale Lebensversicherung schon sinnlos aber Riester ist die Steigerung von sinnlosen Geldvernichtungsanlagen. Da helfen auch keine staatlichen Förderungen.

Sträflich wer dieses Produkt in Anspruch nimmt und charakterlos wer diese vermittelt oder verkauft !

Alternative
Würde unser 17 jährige Azubi monatlich nur 50,00 ¤ aufwenden, diese in substanzstarke Anlagen investieren,  könnte er nach 50 Jahren über die stolze Summe von 2.092.050 ¤ verfügen. 

Selbst wenn er dann nur 3,5 % eff. Guthabenzins bekommen würde, könnte er sich selbst 25 Jahre lang eine Rente von monatlich 10.412 ¤ auszahlen!

Sie glauben das ist nicht möglich? Wieder falsch !

Glaube gehört in die Kirche, hier zählen nur harte Zahlen, Daten und Fakten.

Sie sind nun wach, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren einen Termin.

Sie wissen doch, Informationen schaden nur demjenigen, der sie NICHT hat!