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Eine professionelle,
neutrale, unabhängige und vor allen Dingen objektive Beratung muß
nicht "teuer" sein!
Der Volksmund sagt, "Was nichts kostet ist nichts wert"
und er behält
insofern Recht als sich eine qualifizierte,
professionelle Beratung von
einer unverbindlichen Gefälligkeitsäußerung in einem Punkt ganz
wesentlich unterscheidet:
Nämlich in der Haftung
Wollen
Sie nur eine unverbindliche Gefälligkeitsäußerung, so
haftet der
Berater hierfür nach §675 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht !
Legen Sie jedoch Wert auf die Rechtsverbindlichkeit,
um
sich mit Ihrer Entscheidung nach diesem
richten zu können, so müssen Sie
- verständlicherweise - dafür auch bezahlen.
Sie sind daher gut beraten, wenn Sie
uns vorab den
Sachverhalt (möglichst schriftlich) aufbereiten und
Unterlagen (am Besten in Kopie) zur Verfügung stellen.
Selbstverständlich können Sie mit uns, nachdem der
notwendige
Zeit- und Arbeitsaufwand abzuschätzen ist, auch
ein Pauschalhonorar z. B. Prüfung von Versicherungsordnern,
Stundenhonorar z. B. Ausarbeitung von Risk Management oder aber auch
eine erfolgsabhängige Honorarvereinbarung treffen, z. B.
Verhandlungen mit Ihrer Hausbank.
Eine Erstberatung bis max. 1,5 Stunden ohne schriftliche
Ausarbeitung beträgt 190,00 ¤.
Noch etwas in
eigener Sache:
Machen Sie sich frei von
dem Irrglauben - Sie würden eine kostenlose
und objektive
Beratung von
Ihrem Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler, Bankenberater
usw. bekommen.
Sehen Sie mal auf der rechten Seite unter der Rubrik "Provisionen"
nach, was Sie
wirklich für die vermeintlich
kostenlose
Beratung bezahlt
haben, wahrscheinlich sogar ohne es zu wissen ! (Wird
nämlich gern vergessen zu erwähnen, was der Verkäufer im
Anschluß an Provisionen für seine kostenlose Beratung
einstreicht).
Können Sie einer
solchen Empfehlung wirklich guten Gewissens vertrauen, wenn der
Verkäufer schon zu Beginn der Beratung ein bestimmtes Produkt im
Hinterkopf hat, welches er Ihnen verkaufen will oder sogar muss? Sicher
nicht!
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